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Erstgespräch buchen

Immobilie verkaufen in Wiesbaden.

Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe. Eine Ansprechpartnerin, die Unterlagen besorgen wir, die Provision steht vorher fest.

Der Verkaufsweg

Die Linie wächst beim Lesen mit. Jeder Schritt hat eine Person, die ihn macht, und eine Dauer, wo wir sie zusagen.

  1. Erstgespräch

    30 Minuten

    Im Büro, bei Ihnen oder per Video. Sie erzählen, was Sie vorhaben, wir sagen, wie wir vorgehen und was es kostet. Online buchbar.

  2. Marktpreiseinschätzung vor Ort

    Angebotspreis nach drei Werktagen

    Wir sehen uns die Immobilie an und nennen Ihnen schriftlich einen Angebotspreis mit Begründung: Vergleichsverkäufe im Stadtteil, Bodenrichtwert, Zustand. Kostet nichts, auch wenn Sie danach nicht mit uns verkaufen.

  3. Unterlagen und Exposé

    Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Teilungserklärung bei Wohnungen. Was fehlt, beantragen wir für Sie. Fotos und Grundriss macht Tobias selbst, das Exposé nennt die Angaben aus dem Energieausweis und die Provision.

  4. Besichtigungen und Verhandlung

    Erst Unterlagen und Finanzierungsbestätigung, dann die zweite Besichtigung. Jedes Angebot legen wir Ihnen schriftlich vor.

  5. Notar und Übergabe

    Wir bereiten den Kaufvertrag mit dem Notar Ihrer Wahl vor, begleiten den Termin und übergeben mit Protokoll und Zählerständen.

Diese Unterlagen braucht der Verkauf

UnterlageWofürWer sie besorgt
Grundbuchauszugzeigt Eigentum und eingetragene Rechtewir beim Grundbuchamt, mit Ihrer Vollmacht
EnergieausweisPflichtangaben in jeder Anzeige, Vorlage spätestens bei der Besichtigung (§ 87 und § 80 Abs. 4 GModG)liegt meist vor, sonst beauftragen wir ihn
GrundrisseExposé und Fragen der KäuferTobias zeichnet sie neu, wenn alte Pläne fehlen
Teilungserklärungbei Wohnungen: was zum Sondereigentum gehört und was allen gemeinsamwir über die Hausverwaltung oder das Grundbuchamt

Verkaufen nach Erbe, Trennung oder Umzug

Erbe

Wir klären, welche Unterlagen fehlen und wie eine Erbengemeinschaft gemeinsam entscheidet. Fürs Grundbuch braucht es einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit der Niederschrift über seine Eröffnung (§ 35 GBO). Steuerfragen gehören zum Steuerberater.

Trennung

Eine Marktpreiseinschätzung, die beide Seiten bekommen, ist die Grundlage, ob einer übernimmt oder beide verkaufen.

Umzug ins Kleinere

Verkauf und neue Wohnung zeitlich aufeinander abstimmen, auf Wunsch mit späterer Übergabe.

Zuletzt verkauft (Beispiele)

  • Gründerzeit-Fassade im Rheingauviertel

    Gründerzeit-Altbau, 3 Zimmer Rheingauviertel · 96 m²

    Verkauftin 7 Wochen

  • Doppelhaushälfte mit Carport und Vorgarten in Bierstadt

    Doppelhaushälfte mit Garten Bierstadt · 128 m² · Baujahr 1978

    Verkauftin 5 Wochen

  • Wohnhaus an der Rheinpromenade in Biebrich

    Wohnung am Rhein, 2 Zimmer Biebrich · 64 m² · vermietet

    Verkauftin 9 Wochen

Alle Angebote Objekte erfunden, Bilder KI-generiert.

Häufige Fragen

Wann wird die Provision fällig?

Erst wenn der Kaufvertrag durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande kommt. Ist er aufschiebend bedingt, erst mit Eintritt der Bedingung. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie nichts.

§ 652 Abs. 1 BGB

Warum zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel?

Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und arbeitet der Makler für beide Seiten, dürfen nur gleich hohe Provisionen vereinbart werden. Bei uns sind das je 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer.

§ 656b und § 656c Abs. 1 BGB

Was muss ins Exposé?

Liegt ein Energieausweis vor, nennt jede Anzeige fünf Angaben: die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, den wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Effizienzklasse. Ab 1. Januar 2027 ändern sich diese Pflichtangaben.

§ 87 Abs. 1 GModG, Fassung bis 31.12.2026

Muss ich den Gewinn beim Verkauf versteuern?

Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig. Ausgenommen ist eine Immobilie, die Sie ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor. Bei einem Erbe zählt der Kauf durch den Vorbesitzer. Für Ihren Fall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

§ 23 Abs. 1 EStG

Erstgespräch buchen

Im Erstgespräch klären wir Ihren Zeitplan und den nächsten Schritt. Die Marktpreiseinschätzung vor Ort kostet nichts.

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